Horner Gebäudereinigung & Terrassenreinigung

Winterdienst Bremen

Räum- und Streupflicht nach Bremer Verordnung, dokumentiert übernommen.

Saisonvertrag für Eigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe. Räumen vor 7 Uhr, Streuen ohne Salz (Bremer Verbot), Einsatz dokumentiert für Haftungsschutz.

Winterdienst Bremen
Handwerkskammer BremenEingetragen im Gebäudereiniger­handwerk
BG BAU MitgliedVersichert nach DGUV 101-605
RTV TariftreueBranchen-Mindestlohn nach Tarif
Eigenes TeamKeine Subunternehmer
Pflicht

Was die Bremer Verordnung verlangt.

In Bremen gilt die Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Straßen sowie eine separate Streumittel-Regelung. Wer als Anlieger verpflichtet ist, haftet zivilrechtlich für Unfälle, wenn die Pflicht nicht erfüllt wird. Mit einem Winterdienstvertrag geht die Pflicht praktisch auf uns über, die formelle Haftung bleibt teilweise beim Eigentümer.

Zeit

Räum- und Streuzeiten

Werktags 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr. Bei Schneefall oder Glätte muss zeitnah geräumt und gestreut werden.

Fläche

Was geräumt werden muss

Gehwege in einer Breite, die zwei Personen Begegnung erlaubt (mindestens 1 m). Bei Gewerbe Zugang zum Eingang und barrierefreier Hauptweg.

Mittel

Streumittel in Bremen

Streusalz auf Gehwegen ist in Bremen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind abstumpfende Stoffe wie Sand, Splitt oder Granulat. Salz nur in begründeten Ausnahmen wie Eisregen.

Haftung

Versicherungsschutz

Wir sind durch Betriebshaftpflicht für Personenschäden bei vergessener oder verspäteter Räumung mitversichert. Auftraggeber sollten gleichwohl die eigene Gebäudehaftpflicht prüfen.

Leistungsumfang

Was im Saisonvertrag enthalten ist.

Frühräumung

Bei Schneefall oder Glätte vor 7 Uhr werktags und vor 9 Uhr sonntags geräumt und abgestreut.

Nachräumung

Bei Nachschneefall im Tagesverlauf wiederholter Einsatz, bis die Pflichtzeiten enden (20 Uhr).

Streumittel-Lieferung

Granulat oder Splitt im Vertrag enthalten. Lagerung am Objekt oder Anlieferung pro Einsatz.

Dokumentation

Jeder Einsatz schriftlich mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage und eingesetzten Mitteln. Übergabe an Auftraggeber als Haftungsnachweis.

Vertretung

Urlaub und Krankheit sind geregelt. Mehrere Teams pro Bezirk, kein Ausfall in der Saison.

Schneeräumung großer Flächen

Bei Parkplätzen und Werksgeländen mit Schneeschieber-Aufsatz für Kleintraktor. Abladestelle wird vorher abgestimmt.

Vertrag

Saisonmodelle.

Saisonpauschale
Festpreis für die Saison November bis März, alle Einsätze enthalten. Eignet sich bei normaler Schneehäufigkeit.
Festpreis
Pro Einsatz
Abrechnung nach tatsächlichen Einsätzen plus Bereitschaftspauschale. Vorteil bei schneearmen Saisons.
individuell
Großflächen
Parkplätze, Zufahrten und Werksgelände werden separat kalkuliert nach Quadratmetern und Schneeabtragung.
Festpreis
FAQ

Häufige Fragen.

Wer haftet bei Glatteisunfall?

Zivilrechtlich der Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung. Mit unserem Saisonvertrag übernehmen wir die Pflicht praktisch, sind über Betriebshaftpflicht versichert. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung kann es Rückgriff geben. Wir empfehlen, die eigene Versicherung über den Winterdienstvertrag zu informieren.

Warum kein Salz?

Bremen verbietet Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich, weil es Pflanzen, Tierpfoten und Grundwasser schädigt. Abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand sind ökologisch deutlich verträglicher und reichen für Gehweg-Sicherheit aus. Salz nur bei wirklicher Notwendigkeit wie Eisregen.

Wann beginnt der Vertrag?

Standardlaufzeit ist 1. November bis 31. März. Vor Saisonbeginn ein Einweisungstermin am Objekt, Festlegung der Streumittel-Lagerung und Schlüsselübergabe.

Was passiert bei Urlaub oder Krankheit?

Wir arbeiten in Teams pro Bezirk mit Vertretungsregelung. Im Saisonvertrag ist garantiert, dass kein Einsatz wegen Personalausfall ausfällt.

Auch nachts oder am Wochenende?

Gesetzliche Pflicht ist werktags 7 bis 20 Uhr, sonntags 9 bis 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Pflicht. Auf Wunsch bieten wir Nachräumung gegen Aufschlag, etwa für Gewerbe mit Frühanlieferung.

Winterdienstvertrag vor Saisonbeginn.

Ab August nehmen wir Verträge für die kommende Saison auf. Frühe Buchung sichert Festpreis und festes Team.

Fragen? Schreib uns