Echte Bremeraus Bremen
Saisonvertrag für Eigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe. Räumen vor 7 Uhr, Streuen ohne Salz (Bremer Verbot), Einsatz dokumentiert für Haftungsschutz.
In Bremen gilt die Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Straßen sowie eine separate Streumittel-Regelung. Wer als Anlieger verpflichtet ist, haftet zivilrechtlich für Unfälle, wenn die Pflicht nicht erfüllt wird. Mit einem Winterdienstvertrag geht die Pflicht praktisch auf uns über, die formelle Haftung bleibt teilweise beim Eigentümer.
Werktags 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr. Bei Schneefall oder Glätte muss zeitnah geräumt und gestreut werden.
Gehwege in einer Breite, die zwei Personen Begegnung erlaubt (mindestens 1 m). Bei Gewerbe Zugang zum Eingang und barrierefreier Hauptweg.
Streusalz auf Gehwegen ist in Bremen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind abstumpfende Stoffe wie Sand, Splitt oder Granulat. Salz nur in begründeten Ausnahmen wie Eisregen.
Wir sind durch Betriebshaftpflicht für Personenschäden bei vergessener oder verspäteter Räumung mitversichert. Auftraggeber sollten gleichwohl die eigene Gebäudehaftpflicht prüfen.
Bei Schneefall oder Glätte vor 7 Uhr werktags und vor 9 Uhr sonntags geräumt und abgestreut.
Bei Nachschneefall im Tagesverlauf wiederholter Einsatz, bis die Pflichtzeiten enden (20 Uhr).
Granulat oder Splitt im Vertrag enthalten. Lagerung am Objekt oder Anlieferung pro Einsatz.
Jeder Einsatz schriftlich mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage und eingesetzten Mitteln. Übergabe an Auftraggeber als Haftungsnachweis.
Urlaub und Krankheit sind geregelt. Mehrere Teams pro Bezirk, kein Ausfall in der Saison.
Bei Parkplätzen und Werksgeländen mit Schneeschieber-Aufsatz für Kleintraktor. Abladestelle wird vorher abgestimmt.
Zivilrechtlich der Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung. Mit unserem Saisonvertrag übernehmen wir die Pflicht praktisch, sind über Betriebshaftpflicht versichert. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung kann es Rückgriff geben. Wir empfehlen, die eigene Versicherung über den Winterdienstvertrag zu informieren.
Bremen verbietet Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich, weil es Pflanzen, Tierpfoten und Grundwasser schädigt. Abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand sind ökologisch deutlich verträglicher und reichen für Gehweg-Sicherheit aus. Salz nur bei wirklicher Notwendigkeit wie Eisregen.
Standardlaufzeit ist 1. November bis 31. März. Vor Saisonbeginn ein Einweisungstermin am Objekt, Festlegung der Streumittel-Lagerung und Schlüsselübergabe.
Wir arbeiten in Teams pro Bezirk mit Vertretungsregelung. Im Saisonvertrag ist garantiert, dass kein Einsatz wegen Personalausfall ausfällt.
Gesetzliche Pflicht ist werktags 7 bis 20 Uhr, sonntags 9 bis 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Pflicht. Auf Wunsch bieten wir Nachräumung gegen Aufschlag, etwa für Gewerbe mit Frühanlieferung.
Ab August nehmen wir Verträge für die kommende Saison auf. Frühe Buchung sichert Festpreis und festes Team.